Gynäkologie - Hormonambulanz
Wann ist es sinnvoll, sich einer hormonellen Abklärung zu unterziehen?
Hier können im folgenden naturgemäß nicht alle Indikationen aufgeführt werden. Zu den wichtigsten abklärungsbedürftigen Erkrankungen zählen :
- Klimakterische Beschwerden
Wechselbeschwerden (z.B.: Hitzewallungen, Schlafstörungen, depressive Verstimmung...)
- Sekundäre Osteoporose, Osteopenie
Knochenschwund bedingt durch Östrogenmangel
- Primäre oder sekundäre Sterilitas
Unerfüllter Kinderwunsch bei nie oder bereits einmal eingetretener Schwangerschaft
- Primäre oder sekundäre Amenorrhoe
Nie eingetretene oder länger als 4 Monate ausgebliebene Regelblutung
- Diffuse Alopecie
diffuser Haarausfall
- Laktierende Mammae
Milchsekretion aus den Brustdrüsen ohne eingetretene oder stattgehabte Schwangerschaft
- Hirsutismus mit oder ohne Zyklusanomalien
Verstärktes Auftreten männlicher sekundärer Geschlechtsmerkmale (Behaarung !) mit oder ohne Zyklusunregelmäßigkeiten
- Prämenstruelles Syndrom
Mannigfaltige Beschwerdesymptomatik mit auffallend regelmäßigem Auftreten vor der nächsten Regelblutung.
Da in den meisten Fällen eine Bestimmung von Hormonparametern aus dem Blut zur Diagnostik bestimmter hormoneller Erkrankungen unumgänglich ist , und sich die Hormonwerte zyklusabhängig präsentieren , sollten Sie bereits bei der Terminplanung für das Erstgespräch auf Ihren Zyklus achten.
Der günstigste Zeitpunkt für die Bestimmung der wichtigsten Hormonparameter (sogenannter basaler Hormonstatus) wäre die hormonelle Ruhephase zwischen dem 1. und 4. Zyklustag, sowie in der Mitte der Gelbkörperphase (mittluteal) zwischen dem 21. und 23. Zyklustag! Sie müssen zu diesen Blutabnahmen nicht nüchtern vorstellig werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die Bestimmung der Blutwerte im Hormonlabor nicht sofort erfolgen kann, und dass Sie vermutlich notwendigerweise zu einem Zweitgespräch nach erfolgter Auswertung Ihrer Hormonwerte gebeten werden. Der Zeitraum zwischen Erst - und Zweitgespräch differiert je nach Quantität und Qualität der zu bestimmenden Werte zwischen 1 und 3 Wochen!
Notwendige Hormonbestimmungen zu Sterilitätsabklärung
(vor Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unbedingt erforderlich)
3.-5. Zyklustag: LH, FSH, Östradiol, Prolaktin, Testosteron, DHEAS, Progesteron, TSH
21.-23. Zyklustag: Progesteron, Prolaktin
Anmerkung: bei der Blutabnahme den Zyklustag unbedingt angeben und vermerken
Download Formular Morgentemperaturkurve ( PDF-1,7MB)
Hormonbestimmungen und Tests können in unserem Hormonlabor gemacht werden:
Basisbestimmung:
| Östradiol |
E2 |
| Progesteron |
P |
| Prolaktin |
Pro |
| Follikelstimulierendes Hormon |
FSH |
| Luteinisierendes Hormon |
LH |
| Dehydroepiandrosteron - Sulfat |
DHEAS |
| Freies Testosteron |
T(fr.) |
| Schilddrüsenhormone |
T3 |
| Cortisol |
T4 |
Erweiterte Androgene:
| Gesamt - Testosteron |
T(ges.) |
| Androstendion 17a |
17 a |
| Hydroxyprogesteron |
OHP |
| Sexualhormonbinding Globulin |
SHBG |
Mögliche funktionelle Hormontests:
- Dexamethason Hemmtest
- ACTH - Test
- GnRH - Test
- Metoclopramid - Test
- TRH - Test
Zusammenfassend sei zu erwähnen, dass man an der Hormonambulanz der Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz versucht, eine adäquate patientenorientierte Beratung durchzuführen, die natürlich eine individuelle Therapieeinstellung unter Einbeziehung der Patientenwünsche beinhaltet. Dies um so mehr, als hier die Patientin als gleichberechtigte Partnerin gesehen wird.